Die letzten Wochen hat das Wetter verrückt gespielt. Die Folge war, dass Flüsse über die Ufer traten und Unwetter Straßen fluteten. Durch Stürme wurden Bäume umgestürzt oder es fielen Äste nieder. Nicht selten wird bei diesen Katastrophen das Auto beschädigt. Die Besitzer fragen sich zu Recht, wer diesen Schaden bezahlt.

Sturm- und Wasserschäden übernimmt die Teilkasko

Wer seinen PKW mit einer Teilkasko-Versicherung ausgestattet hat, der kann viele der Schäden übernehmen lassen. Dazu zählt folgendes:

  • Beulen durch herunterfallende Äste
  • Scheibenreparaturen durch Sturmschäden
  • Schäden durch Überschwemmungen
  • Reparaturen an Autos in überschwemmten Tiefgaragen

Im Zweifel muss ein Sturmschaden jedoch nachgewiesen werden. Eine Nachfrage beim Wetteramt kann dabei helfen. Denn um einen Sturmschaden geltend zu machen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens Windstärke 8 gemessen worden sein. Sollte die Beschädigung erst nach dem Unwetter eingetreten sein, etwa weil ein Ast auf der Straße lag und nicht gesehen wurde, zahlt die Teilkasko-Versicherung nicht. Die Vollkasko-Versicherung würde auch diese Schäden übernehmen.

Wenn das Auto durch Wasser Schaden nimmt, zahlt die Teilkasko. Dies gilt jedoch nur solange, wie das Wasser seinen Weg zum Auto gefunden hat. Steht der PKW in der Tiefgarage und diese läuft voll, wird also gezahlt. Fährt der Fahrer absichtlich oder fahrlässig in eine überflutete Straße ein, so werden etwaige Schäden nicht übernommen.

Erste Anlaufstelle: Der Versicherer

Viele Fahrzeughalter begehen einen gravierenden Fehler. Sie bestellen sich einen unabhängigen Gutachter und lassen die Schäden im Anschluss, nach dessen Kontrolle, reparieren. Der Gedanke, dass die Versicherung dem Gutachter glauben wird, ist nicht ausreichend. Denn die Versicherung hat das Weisungsrecht inne. Eine Reparatur sollte entsprechend erst dann vorgenommen werden, wenn die Versicherung sich dazu geäußert hat.

Wer den Schaden schon zuvor beseitigt hat, der kann nur auf die Gnade der Versicherung hoffen. Es ist aber nicht unrealistisch, dass der Fahrzeughalter hier seine Kosten nicht erstattet bekommt.