Sie entlastet den Verkehr und schont die Umwelt. Gleichzeitig sorgt sie für nette und interessante Bekanntschaften und vertreibt die Langeweile auf längeren Fahrten. Die Rede ist von der Mitfahrzentrale, natürlich auch von unserer. Aber inzwischen haben auch Kriminelle einen Nutzen in diesem Service gefunden.

Menschenschmuggel durch Schleusenringe

Sogenannte Schleusenringe haben Mitfahrzentralen als günstige Gelegenheit ausgemacht, Personen in die EU einzufahren. Folgendermaßen verläuft der „Schleusen-Handel“.

  • Kontaktaufnahme zu Mitfahrgelegenheiten über die Zentralen
  • Vermittlung von Personen, die in die EU eingefahren werden soll, zu den Schleusern
  • Zahlung von hohen Geldbeträgen der geschleusten Person an den Schleuser
  • Bei der Fahrt geben sich beide Parteien als Bekannte oder Freunde aus

Diese Mitnahmen stellen jedoch eine illegale Handlung dar, die auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Daher ist besondere Vorsicht geboten, wenn jemand unbeabsichtigt von den Schleusern missbraucht wird.

Welche Schutzmaßnahmen können ergriffen werden?

Einmal ist es sinnvoll sich vor der Mitnahme den Ausweis zeigen zu lassen. Schon vorher, bei der ersten Kontaktaufnahme, sollte der Fahrer misstrauisch werden, wenn der Kontakt über einen Dritten hergestellt wird. Ebenso stutzig sollte der Fahrer werden, wenn die Kosten von einem Vermittler beglichen werden sollen. Ist der Mitfahrer gar nicht in der Lage sich verständlich zu machen, ist dies auch ein Indiz, dass ein Schleusenring aktiv ist. Wobei hier natürlich keine Garantie vorliegt.

Betroffen sind entsprechend Mitfahrzentralen, welche über die Landesgrenze hinaus agieren.

Mein Mitfahrer ist verdächtig! Was nun?

Besteht der akute Verdacht als Schleuser missbraucht zu werden, sollte gehandelt werden. Kann sich der Mitfahrer zudem nicht ausweisen, sollte die Mitnahme verweigert werden. Über den Polizeinotruf (110) oder die Bundespolizei (0800 6888000) kann jederzeit nachgefragt werden, wie jetzt weiter verfahren wird.

Wurde die Grenze des Landes bereits überquert, kann auch direkt die nächstgelegene Polizeidienststelle, egal ob In- oder Ausland, angesteuert werden.