Eigentlich macht man sich über das Thema Parken selten Gedanken, dabei kann man aber einiges falsch machen.  Im schlimmsten Fall wird das Auto abgeschleppt aber auch ein Verwarn- oder Bußgeld ist ärgerlich und vermeidbar. Die wichtigsten Punkte haben wir nachfolgend zusammengestellt:

 

  • Straßeneinmündungen und Kreuzungen

Oft sieht man Autos dicht vor Einmündungen abgestellt, gerade abends  in Straßen mit wenigen Parkplätzen. Um ein Bußgeld von bis zu 30 Euro zu vermeiden muss man fünf Meter Abstand von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einhalten.

  • Parken vor Einfahrten

Vorsicht in schmalen Straßen, hier darf man nicht gegenüber von Einfahrten parken. Dem Fahrer muss es möglich sein, seine Einfahrt zu verlassen ohne umständlich rangieren zu müssen.

  • Parken am linken Fahrbahnrand

Lediglich in Einbahnstraßen, in verkehrsberuhigten Bereichen oder wenn am rechten Fahrbahnrand Straßenbahnschienen verlaufen darf man am linken Fahrbahnrand parken. In normalen Straßen ist dies hingegen nicht erlaubt.

  • Halteverbotsschild wird während des Urlaubs aufgestellt

Wird ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt – zum Beispiel anlässlich eines Umzugs- so muss der Halter des Fahrzeugs nach gängiger Rechtssprechung mindestens drei Tage Zeit bekommen, sein Auto umzuparken. Nach Ablauf dieser Zeit darf es allerdings abgeschleppt werden.

Wenn man ohne sein Auto im Urlaub ist sollte man also eine Person seines Vertrauens bitten, das Auto wenn nötig umzuparken.

  • Halten in zweiter Reihe

Es ist so bequem, einfach kurz in zweiter Reihe halten um Brötchen zu holen oder kurz zum Geldautomaten zu gehen. Dies darf man aber nur zum Be- und Entladen und nicht länger als drei Minuten, sonst wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Die einzige Ausnahme sind Taxen, die Ihre Fahrgäste ein- und aussteigen lassen dürfen sofern es die Verkehrslage erlaubt.

  • Parklücke reservieren

Auch gerne gesehen ist das blockieren von Parkplätzen durch Gegenstände oder Personen. Aber auch dies ist nicht zulässig – allerdings auch nicht das Herausdrängen von Personen durch seine Auto. Vorrang hat immer derjenige, der die Lücke zuerst erreicht.

  • Supermarktparkplätze

Immer mehr Supermärkte verlangen eine Parkscheibe, wenn man deren Parkplatz zum Einkaufen nutzen möchte. Hierfür muss aber gut sichtbar an der Einfahrt ein Schild aufgestellt sein, das darauf hinweist. Überschreitet man die festgelegte Parkzeit so darf das Auto abgeschleppt werden. Solche Parkplätze sind generell Privatgrund und die Betreiber möchten sicherstellen, dass sie nur von Kunden genutzt werden.

  • Benutzung von Parkscheiben

Selten parkt man genau zur vollen oder halben Stunde, die Parkscheibe wird trotzdem auf diese Zeit eingestellt. Trifft man zum Beispiel um 13:08h ein, so zählt die Zeit erst ab 13:30h und muss so eingestellt werden. Ist die maximale Parkdauer erreicht darf man die Parkscheibe auf keinen Fall weiterdrehen.

  • Abstellen von Motorrädern

Motorrräder und Roller müssen grundsätzlich auf einem normalen Parkplatz abgestellt werden auch wenn es bequemer ist, den Gehweg zu nutzen. Eine Ausnahme gilt lediglich für extra gekennzeichnete Parkflächen für Motorräder. Auch das Teilen eines Parkplatzes durch zwei Motorräder schützt übrigens nicht davor, dass Beide ein Parkticket lösen müssen.

  • Wohnmobile länger parken

Gerade im Winter sieht man gerne Wohnwagen am Straßenrand stehen. Hier gilt jedoch das Gleiche wie für Anhänger, die Abstellzeit am selben Ort ist auf zwei Wochen begrenzt. Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen hingegen dürfen ganz normal am Straßenrand geparkt werden.