Autofahren in Deutschland ist nicht nur mit großen Freiheiten verbunden, sondern auch mit vielen Einschränkungen. Diese werden in Form von Gesetzen verhängt. Beim Autofahren darf der Fahrer beispielsweise nicht mit mehr als 0,5 Promille hinterm Steuer sitzen. Ansonsten wird er, sollte er angehalten werden, sanktioniert. Aber gilt diese Regel nicht auch für Carsharing-Unternehmen? Doch, aber sie wird nach eigenen Bestimmungen teilweise noch verschärft!

Wieso einige Carsharing-Anbieter 0,0 Promille vorgeben

Der Gesetzgeber ist für viele Bürger schon sehr streng bei der Einhaltung der Regeln. Diverse Carsharing-Anbieter legen jetzt oben noch eins drauf. Sollten die Kunden hier ungehalten reagieren oder sich gar vom Carsharing abwenden? Nein, denn tatsächlich wird diese Regelung zum Schutz der Kundschaft erlassen. Unfälle lassen sich niemals gänzlich ausschließen. Nur leider übernimmt die Versicherung den angerichteten Schaden nicht, wenn ein Fahrer seinen Carsharing-PKW alkoholisiert beschädigt hat. Gleiches gilt für Beschädigungen an Fremdfahrzeugen oder anderen Sachgegenständen. Der Unfallverursacher würde in voller Höhe zur Kasse gebeten werden. Die angegebene Selbstbeteiligung greift hier tatsächlich nicht. Diese muss ebenfalls übernommen werden und sämtliche Schäden die darüber hinausgehen auch. Der Kunde könnte in eine Kostenfalle geraten, die durch das Carsharing und einen potentiellen Unfall verursacht würde. Dies soll ausgeschlossen werden.

Sind sich Carsharing-Anbieter bei der Umsetzung von 0,0 Promille einig?

Eine Regelung zum Schutz der Kunden und eine Absicherung für die eigene PKW-Flotte scheinen sinnvoll. Entsprechend sind es renommierte Unternehmen, wie Car2Go und Drive Now, welche diese Grenze für ihre Kunden einführen. Aber von Einigkeit kann nicht gesprochen werden. Einige Anbieter haben sich zu dieser Idee noch gar nicht geäußert. Flinkster, der Anbieter der Deutschen Bahn, hat die 0,0 Promillegrenzen jedoch abgelehnt. Ein Sprecher verweist auf die gesetzliche Promillegrenze und möchte sich von gesonderten Regelungen distanzieren. Allerdings müssen die Kosten auch bei Flinkster vollständig vom Kunden getragen werden, sollte unter Alkoholeinfluss ein Unfall gebaut werden.