Das Carsharing ist insbesondere bei jungen Autofahrern beliebt. Dabei wird häufig auf die Anschaffung eines eigenen PKWs verzichtet. Das Mietauto, welches meist in der Stadt, gelegentlich aber auch für längere Fahrten genutzt wird, ist sehr beliebt. Aber wem gehören eigentlich diese Autos? Steht immer ein Unternehmen hinter dem Carsharing oder können private Autobesitzer ihren eigenen PKW ebenfalls in ein Carsharing-Auto verwandeln?

Das eigene Auto zum Carsharing-Fahrzeug umwandeln

Nicht selten schaffen sich Personen ein Auto an und merken mit der Zeit, dass sie sehr wenig fahren. Gerade in großen Städten gibt es immer Bedarf an PKWs. Selber ist aber auch die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Da bietet es sich doch an, den eigenen PKW in ein Carsharing-Fahrzeug zu verwandeln. Es ist inzwischen nicht selten, dass private Autobesitzer versuchen einen Teil der Unkosten, welche für die Haltung eines PKWs entstehen, über das Modell Carsharing einzuholen. Dabei wird den etablierten Unternehmen am Markt Konkurrenz gemacht. Gleichzeitig ist es für die Kunden ein Vorteil. Denn die private Autovermietung, welche meist auch über Plattformen im Internet läuft, ist auch für die Kunden günstiger. Unsere Mitfahrzentrale ist ebenfalls ein gutes Beispiel zur Einsparung von Kosten.

Wie sollte ein privates Carsharing-Fahrzeug versichert sein?

Wer sein Auto für das Carsharing zur Verfügung stellt, der sollte zunächst an die Versicherung denken. Denn auch die Mitfahrer sind nicht perfekt. Es kann immer einmal vorkommen, dass der PKW durch einen Unfall beschädigt wird. Hier muss der Eigentümer zunächst einmal feststellen, ob eine Versicherung schon automatisch durch die Vermittlung auf der Internetplattform zustande kommt. Ist keine Vereinbarung getroffen, sollte die eigene Versicherung geprüft und gegebenenfalls der Kreis der versicherten Personen erweitert werden. Dies erhöht die Kosten, welche wiederum auf das Carsharing umgelegt werden können. Manche Anbieter haben jedoch das Problem mit der Versicherung, dass die Fahrer mehrere Jahre ihren Führerschein haben müssen und älter als 23 Jahre sein sollten.