Der zufällige Blick auf den Personalausweis zeigt, dass er abgelaufen ist. Wem ist das nicht schon mindestens einmal passiert? Normalerweise achtet man nur darauf, wenn man ihn braucht, was gar nicht so oft der Fall ist. Einen neuen zu beantragen geht relativ schnell, man muss mit ca zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Möchte man vorher über eine Grenze reisen, so kann man sich einen Express-Reisepass ausstellen lassen, der natürlich deutlich teurer ist als ein normaler.

Im europäischen Raum reicht ein Personalausweis zum reisen. Dieser muss aber -gültig- mitgeführt werden. Auch wenn im Schengenraum auf Grenzkontrollen verzichtet wird können stichpunktartig Kontrollen durchgeführt werden. Hat man dann keinen gültigen Ausweis ist dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 10 (Bußgeldvorschriften) des Freizügigkeitsgesetzes der EU und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Im Wiederholungsfall ist diese entsprechend höher und kann bis zu 5000€ betragen. Ein Führerschein ist in keinem Fall ein Ausweisdokument im Grenzverkehr!

Wie ist dies nun, wenn man jemanden über die Grenze mitnimmt? Egal ob man denjenigen kennt oder jemand einen darum bittet, mit dem Auto mitgenommen zu werden sollte man immer darauf achten, dass die mitgenommene Person einen gültigen Ausweis dabeihat, sobald es über die Grenze geht. Hierzu gehört auch im Falle der Erfordernis ein Visum oder ähnliches. Gerade durch die Ereignisse und Veränderungen seit Herbst 2015 sind Grenzkontrollen wieder öfter vorhanden.

Nimmt man jemanden ohne Papiere mit macht man sich in jedem Fall strafbar, verfolgt wird das aber nicht immer. Zunächst einmal muss einem nachgewiesen werden, dass man tatsächlich die Grenze überquert und nicht nur eine Strecke im Inland zurückgelegt hat. Kann dies nachgewiesen werden ist es wichtig, ob man denjenigen unentgeltlich mitgenommen oder einen Vorteil versprochen bekommen hat. Wie hierbei eine Kostenbeteiligung gesehen wird ist nicht eindeutig. Im Zweifelsfall kann diese aber negativ ausgelegt werden.

Geschieht dies zum ersten Mal, macht man sich der Beihilfe zur illegalen Einreise schuldig, was in der Regel nur eine Geldstrafe nach sich zieht. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ist aber möglich.

Wenn man wiederholt Personen ohne gültige Papiere überdie Grenze mitnimmt oder mehrere Personen auf einmal kann dies mit einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe geahndet werden, da man hierbei als Schleuser gilt. Die Bundepolizei muss hierbei jeden Fall zur Anzeige bringen, in dem die Mitnahme bei einem Grenzübertritt ohne Papiere nachgewiesen werden kann.

Im Allgemeinen gilt, dass alle hier gemachten Angaben und Beispiele immer selber zu überprüfen sind bevor man jemanden über die Grenze mitnimmt. Die Gesetzeslage kann sich ändern und zu unterschiedlichen Situationen führen. Auf der sicheren Seite ist man aber, wenn man bei einer Fahrt über die Grenze auch im europäischen Raum immer auf die Papiere aller im Auto befindlichen Personen achtet.