Die Pläne der EU

 

Der Führerschein ist für viele ein wichtiger Schritt auf dem Weg ins Erwachsenleben. Bis jetzt musste man diesen auch nicht umtauschen oder verlängern. Dies ändert eine neue EU-Richtlinie mit dem Ziel, alle Führerscheine ab 2033 nach einheitlichen Kriterien zu gestalten. Dies soll die Führerscheine fälschungssicher machen. Dazu werden sie auch in einer zentralen Datenbank gespeichert. Daher müssen alle Führerscheine die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden umgetauscht werden.

 

Wer ist betroffen?

In Deutschland betrifft dies rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie weitere, etwa 28 Millionen zwischen dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine. Da der Antrag auf einen Umtausch nur persönlich gestellt werden kann wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.

Eine Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen findet beim Umtausch nicht statt. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen, lässt riskiert ein Verwarnungsgeld von aktuell 10€. Allerdings begeht man keine Straftat wie bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.

Welches Datum muss ich nachschauen?

Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheines,  nicht das Erteilungsdatum.  Es befindet sich auf dem momentanen Führerschein.

 

Welche Fristen gelten?

Die Fristen für den Umtausch orientieren sich an dem Jahr der Ausstellung.  Für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden gelten folgende Fristen (Angaben ohne Gewähr):

 

– Ausgestellt vor 1953 Umtausch bis 19.1.2023

– Ausgestellt von 1953 bis 1958 Umtausch bis 19.1.2022

– Ausgestellt von 1959 bis 1964 Umtausch bis 19.1.2023

– Ausgestellt von 1965 bis 1970 Umtausch bis 19.1.2024

– Ausgestellt 1971 oder später Umtausch bis 19.1.2025


 

Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt wurden gelten folgende Fristen (Angaben ohne Gewähr):

 

Ausstellungsjahr

 

Ablauf der Umtauschfrist

 

1999 – 2001 19.1.2026
2002 – 2004 19.1.2027
2005 – 2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.1.2013 19.1.2033

 

Was brauche ich für den Umtausch?

Für den Umtausch benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt.

 

Welche Klassen werden eingetragen?

Im neuen Führerschein werden die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Dies betrifft Führerscheine alten Rechts mit zum Beispiel der Klasse 2 und 3, also zum Beispiel dem rosanen Führerschein. Eine gute Übersicht findet man beim ADAC

 

Wieviel kostet der Umtausch?

Man muss ca 25 Euro für den Umtausch bezahlen.

 

Wie oft muss umgetauscht werden?

Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.