Uploadfilter und die Auswirkungen auf die MiFaZ 

Kaum ein Thema wird derzeit im Internet so stark diskutiert wie Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht. Dabei sah es lange Zeit so aus, als könne keine Einigung vor der nächsten Wahl erzielt werden. Dies hat sich kurzfristig geändert und es gibt einen ersten Entwurf für einen entsprechenden Gesetzestext. Genauer gesagt geht es um Artikel  11 und 13 der Urheberrechtsreform.

 

Leistungsschutzrecht- worum geht es?

Generell müssen Urheber eines Werkes geschützt werden. Erstelle jemand zum Beispiel ein Foto, einen Text oder ein Musikstück so besitzt er das Urheberrecht an diesem Werk. Er selbst kann entscheiden, was damit geschehen soll und wo, wie und durch wen es benutzt werden darf. Für eine Verwendung steht ihm eine Leistung zu. Er kann sich aber auch entscheiden, sein Werk zum Bespiel durch eine CC (Creative Commons) Lizenz zur Verfügung zu stellen. Diese findet man zum Beispiel bei Bildplattformen wie unsplash. Aber auch hier muss man genau schauen, um welche CC-Lizenz es sich handelt, was mit dem Bild erlaubt ist und ob und wie man auf die Quelle hinweisen muss.

Das Urheberrechte geschützt werden müssen steht außer Frage. Außerdem muss ein Urheber auch für die Verwendung seines Werkes entlohnt werden. In der aktuellen Diskussion geht es aber um die Umsetzung dieses Schutzes.

 

Verschiedene Vorschläge

In den letzten Wochen und Monaten gab es verschieden Versionen, wie die beiden betreffenden Artikel und damit die neuen Urheberrechtsrichtlininen aussehen könnten. Alle Versionen hatten Vor- und Nachteile. Und es sah lange so aus, als könne man sich nicht so schnell einigen. Die Gespräche fanden hierbei im Trilog zwischen Europäischen Parlament, Rat und Kommission statt und sind nicht öffentlich. Trotzdem wurden die Ergebnisse im Internet geleakt und somit allen zugänglich gemacht.

 

Plötzliche Einigung

Lange Zeit gehörten vor allem Deutschland und Frankreich zu den Blockieren der Reform. Im Februar kam dann plötzlich die Wende und beide einigten sich auf einen Kompromiss. Und dieser beinhaltete die extremste Form des Artikels 13 und führt direkt zur Diskussion um Uploadfilter. Im Zuge dieser Entwicklung wurden die Verhandlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gebracht. Vor allem die Abgeordnete Julia Reda von der Piratenpartei berichtete immer wieder.

 

Beispiel der Probleme

Am besten kann man die Probleme, die durch diesen Artikel entstehen durch ein Beispiel erkennen. Nehmen wir eine Bildplattform, wie ich sie schon angesprochen habe. Diese stellt ihre Bilder in der CC-Lizenz zur Verfügung. Man darf diese also relativ frei benutzen- je nach der Stufe der Lizenz. Nun muss diese Plattform vor dem veröffentlichen dieser Bilder prüfen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Dazu müssen aber die Urheber ihre Bilder zur Verfügung stellen, damit man diese abgleichen kann. Das führt zu riesigen Datenmengen. Alternativ soll die Plattform mit allen Urhebern Verträge abschließen. Wie soll dies umgesetzt werden?

Die einzige Möglichkeit, Werke abzugleichen stellen technische Filter da. Wie soll man diese Aufgabe sonst bewerkstelligen? Und selbst die befürwortenden Politiker die Uploadfilter abstreiten widersprechen sich selbst. Man kann keine Lizenzen mit der ganzen Welt abschließen.

Natürlich wird Youtube jetzt nicht abgeschaltet. Aber kleinere Plattformen bekommen durchaus ein Problem, die Forderungen zu erfüllen und im Zweifelsfall die Haftung zu übernehmen. Im Endeffekt wird man eher einen Upload verhindern und damit durchaus die Meinungsfreiheit einschränken auch wenn es sich zum Beispiel nur um ein Zitat handelt – denn dies ist immer noch zulässig unterliegt aber auch strengen Kriterien.

 

Auswirkungen auf die MiFaZ

Wie die konkreten Auswirkungen auf uns sind müssen wir abwarten. Prinzipiell basiert unsere Seite nicht auf urheberrechtlich geschützten Werken. Aber auch auf Fotos können urheberrechtlich geschützte Anteile zu sehen sein. Fotos werden bei uns aber noch von uns selbst geprüft und freigeschaltet, so dass wir diesen Anteil abfangen können.

 

 

Was kann man tun?

Jeder sollte sich zunächst einmal informieren, um was es überhaupt geht. Dazu gibt es verschiedene Seiten und Videos, die Probleme und auch Möglichkeiten einer Urheberrechtsreform und der konkreten Vorschläge erläutern. Einige haben auch schon dazu aufgerufen, sich direkt an die Abgeordneten zu wenden wie zum Beispiel auf dem youtube-Kanal der Kanzlei WBS, auf dem auch aus juristischer Sicht die Entwicklungen und Probleme erklärt werden.

Das die Abgeordneten durchaus darauf reagieren wurde auf diesem Kanal auch berichtet. Es ist unsere Chance, auf diese Verhandlungen Einfluss zu nehmen und das Ergebnis zu verändern. Im Sinne eines Leistungsschutzrechtes, dass die Urheber schützt, aber nicht zu einer Einschränkung des Internets führt.