Rüdiger Grube hat in seiner Funktion als Bahn-Chef Einblicke in die Zukunft des Transportunternehmens gewährt. In diesem Sinne sprach er gegenüber der Wirtschaftswoche von autonom fahrenden Autos und ferngesteuerten Zügen.

Die Bahn löst sich damit in Zukunft ein Stück weit von ihren Gleisen. Gleichwohl verschwindet das Berufsbild des Lokführers.

Bahn plant mit Flotte autonom fahrender Autos

Autonomes Fahren wurde unlängst als Zukunftstrend ausgemacht. Warum aber möchte die Bahn in diese Branche investieren? Immerhin fahren die Züge auf Gleisen. Allerdings versteht sich die Bahn als Transportunternehmer in einer gesonderten Rolle. Schon beim Fahren mit dem Zug wird die Reise als Qualitätszeit angepriesen.

Qualitätszeit, was soll das heißen? Dies bedeutet, dass während der Fahrt andere Tätigkeiten ausgeführt werden können. Die Arbeit am Laptop, das Lesen eines Buches oder sogar das Schlafen sind möglich. Die Verbindung zum autonomen Fahren ist tatsächlich frappierend. Denn diese Beschäftigungen können auch in einem alleine fahrenden Auto ausgeführt werden.

Projekte zum autonomen Fahren sind bereits angelaufen. Grube spricht davon, dass „mit Sicherheit in Zukunft Flotten mit fahrerlosen Autos“ betrieben werden sollen. Ein weiterer Deal wurde kürzlich abgeschlossen. Bereits seit März übernimmt die Bahn in Zusammenarbeit mit GLS den Transport von nationalen Paketen. Diese werden unter dem Namen DB Schenker ausgebracht.

Wird es zukünftig keine Lokführer mehr geben?

Die Bahn wird immer mehr digitalisiert. Grube führt aus, dass „die Aufgaben des Lokführers und des Fahrdienstleiters in Zukunft immer mehr verschmelzen werden“. Den Planungen zufolge werden die Züge bereits in zehn bis 20 Jahren von der Betriebszentrale aus geführt. Damit steht der Job des Lokführers, zumindest als Ausbildungsberuf, vor dem Aus.

Autonomes Fahren wird somit nicht nur für den Straßenverkehr angestrebt, sondern auch für den klassischen Transport auf den Gleisen. Ebenfalls auf der Agenda steht ein Deutschlandticket, welches für sämtliche Verkehrsmittel in der Bundesrepublik gültig sein soll.