Täglich kommt es zu Auffahrunfällen. Die Unfallquelle kann dabei sehr unterschiedlich sein. Oft reicht aber schon eine heftige Bremsung oder eine abrupte Geschwindigkeitsreduzierung, so dass der Hintermann nicht mehr rechtzeitig reagieren und ein Auffahrunfall nicht mehr vermieden werden kann.  Vor allem auf vielbefahrenen Straßen oder in Städten mit großem Verkehrsaufkommen, kommt es vermehrt zu Kollisionen mit dem Hintermann. In einer solchen Situation stellt sich die Frage, wer für den Schaden am Fahrzeug, aber vor allem für eventuelle Schäden an der Person, aufkommt. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt im folgenden Text die wichtigsten Fragen zum Thema „ Schmerzensgeld nach Auffahrunfällen“. – Isabel Frankenberg

Schmerzensgeldforderungen nach einem Auffahrunfall entstehen in erster Linie durch Verletzungen von Personen. Sehr oft kommt es durch den Aufprall zu einer Verstauchung der Halswirbelsäule. Doch auch Zerrungen und Bänderrisse sind häufige Konsequenzen. Da solche Verletzungen oft erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, führen sie zu einer Verschlechterung der Lebensqualität. Diese Einbußen sollen durch das Schmerzensgeld ausgeglichen werden und werden in der Regel von der Versicherung des Verursachers getragen. Es gibt allerdings einige Fälle, in denen es sehr schwer ist, das entsprechende Schmerzensgeld festzulegen. Dies ist z.B. bei einem Schleudertrauma der Fall. Ein Schleudertrauma ist eine Weichteilverletzung der Halswirbelsäule. Solche Verletzungen werden in der Regel mit 500 bis 1200 Euro entschädigt. Verletzungen an der Halswirbelsäule können aber auch Schmerzen hervorrufen, die längere Zeit andauern und dann nicht nur eine Bewegungseinschränkung sondern auch eine Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen. In solchen Fällen liegt die Höhe des Schmerzensgeldes bei bis zu 10.000 Euro. Das Schmerzensgeld ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn die Beweislage eindeutig ist. Beweise sind z.B. Röntgenbilder, die die Verletzungen deutlich zeigen. Kann eine Verletzung nicht bewiesen werden, wird es sehr schwer, ein Schmerzensgeld zu erlangen, da sich Versicherungen meist weigern, die Beträge zu zahlen.

Wie hoch ein Schmerzensgeld ausfällt, liegt in der Entscheidung des Richters. Eine Orientierung bietet dazu allerdings die Schmerzensgeldtabelle, bei der es sich um eine Liste von Urteilen und dem entsprechendem Schmerzensgeld handelt. Meist findet sich eine Klassifizierung der Art der Verletzung wieder. Demnach muss bei einem Schleudertrauma mit temporärer Arbeitsunfähigkeit ein Schmerzensgeld von ca. 500 Euro vom Verursacher bezahlt werden. Bei einem Auffahrunfall ist das Schmerzensgeld aber auch davon abhängig, ob dem Geschädigten eine Teilschuld zugesprochen werden kann. Das ist unter anderem der Fall, wenn der Auffahrunfall in Folge eines Fehlverhaltens des Verletzten aufgetreten ist. Das Schmerzensgeld wird demnach reduziert, wenn ein Autofahrer eine Vollbremsung vornimmt, weil sich z.B. ein Tier auf der Fahrbahn befindet, welches nicht überfahren werden soll. In diesem Fall wird dem Verletzten eine Mithaftung zugesprochen, wodurch die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes angepasst wird und in der Regel niedriger ausfällt.

Den kostenlosen Ratgeber finden Sie hier. Zudem bietet das Ratgeberportal www.schmerzensgeldtabelle.net weitere Informationen, Schmerzensgeldtabellen und Ratgeber zu Themen, wie Schlägerei, Mobbing und Fahrradunfall.

Über den Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

Der BvdR. E.V.  ist der Zusammenschluss von Rechtsjournalisten und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland, die Rechtsbeiträge zu verschiedensten Themen auf den Portalen arbeitsvertrag.org, scheidung.org, abmahnung.org und rechtsanwaltfachangestellte.org veröffentlichen.

Der Verband wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen.  Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevanten Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut  und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

 

(In Kooperation mit dem Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.)