Das 49-Euro-Ticket wird eingeführt

Das neue deutschlandweite Ticket wird mit einer Verzögerung zum 1. März 2023 eingeführt.  Es wird jeweils für einen Monat gültig und nur im monatlich kündbaren Abo erhältlich sein.

 

Geringerer Umweltbonus für Elektroautos

Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bekommen ab 1. Januar keinen Umweltbonus mehr, da sich die Förderung nur noch auf Fahrzeuge konzentrieren soll, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Zusätzlich wird der Bundesanteil zur Förderung elektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge reduziert. Er beträgt für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro ab Januar statt 6000 nur noch 4500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt 5000 nur noch 3000 Euro.

Keine Förderung  erhalten Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro sowie Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos nur noch auf Privatpersonen beschränkt werden.

 

Erhöhung der CO₂-Abgabe auf Sprit wird ausgesetzt

Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung bei Benzin und Dieselkraftstoff ab 1. Januar 2023 wird um ein Jahr verschoben. Ab Anfang 2024 soll dann ein Preis von 35 Euro gelten, was umgerechnet zu einem Aufschlag auf den Liter Benzin bzw. Diesel von rund 1,5 Cent führt. Fahrgemeinschaften sind also weiterhin eine ideale Möglichkeit, Kosten zu sparen.

 

Automatisiertes Fahren auf Autobahnen bis 130 km/h

Die Höchstgeschwindigkeit für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird von 60 auf 130 km/h heraufgesetzt. Auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind dann zulässig. Bis jetzt sind diese Systeme aber noch nicht auf den Straßen unterwegs.

 

Autotests: Verschärfte Kriterien bei Sicherheit

2023 werden die Bewertungen des Euro NCAP neuer Fahrzeuge verschärft. Durch noch anspruchsvollere Tests und die stärkere Berücksichtigung vorausschauender Assistenzsysteme wird es schwieriger, die Bestbewertung von fünf Sternen in der Sicherheitsbewertung zu bekommen.

Führerschein-Umtausch für weitere Autofahrer

2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch des Führerscheins dran.

 

Euro 6e als Zwischenschritt zu Euro-7-Abgasnorm

Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Abgasnorm plant die EU-Kommission eine Fortschreibung der Euro-6-Abgasnorm. Mit der neuen Euro 6e sollen ab 1. September 2023 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-Messungen (Real Driving Emissions) herabgesetzt werden.

Für die Erstzulassung von neuen Pkw sollen diese Anforderungen ab 1. September 2024 verbindlich vorgeschrieben werden. Die endgültige Gesetzesänderung fehlt aber noch.

 

THG-Quote: Mit dem E-Auto Geld verdienen

Wer ein Elektroauto besitzt, kann seit 2022 beim Quotenhandel eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen. Das gilt auch 2023. Dadurch können die Halter von Elektrofahrzeugen eingespartes Treibhausgas verkaufen.

 

Legalisierung von Cannabis: Neue Vorschriften

Cannabis soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu erwerben und zu besitzen sein. Ein fester Termin steht hierfür noch nicht fest. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss bleibt allerdings verboten.

 

Zwei Masken im Verbandskasten

Neue Verbandskästen müssen jetzt zusätzlich zwei medizinische Masken enthalten. Die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung steht aber noch aus. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums dürfen Verbandskästen nach der neuen Norm aber bereits verwendet werden. Alte Verbandskästen, nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014, dürfen weiterhin genutzt und müssen nicht ausgetauscht werden, eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.

 

Bahnausfälle: neue Regelungen für Entschädigung

Die Bahn muss künftig keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, wenn sie die dafür verantwortlichen Umstände nicht hätten vermeiden können. Dazu zählen extreme Wetterbedingungen und schwere Naturkatastrophen. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen nicht unter diese Ausnahme.

 

Schweiz: Digitale Vignette und Bußgeld-Vollstreckung

Im Verlauf des Jahres 2023 ist die Einführung der E-Vignette ist im geplant. Sie wird die bisherige Vignette nicht ersetzen, sondern ergänzen und kostet 40 Schweizer Franken. Ebenfalls ab 2023 soll die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland möglich sein.