{"id":2765,"date":"2020-03-02T08:57:19","date_gmt":"2020-03-02T07:57:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/?p=2765"},"modified":"2023-08-23T13:48:27","modified_gmt":"2023-08-23T13:48:27","slug":"vergleichsmoeglichkeit-im-prozess-der-verbraucherzentralen-update","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/en\/vergleichsmoeglichkeit-im-prozess-der-verbraucherzentralen-update\/","title":{"rendered":"Vergleichsm\u00f6glichkeit im Prozess der Verbraucherzentralen- UPDATE"},"content":{"rendered":"<h2><strong>[su_highlight]UPDATE[\/su_highlight]<\/strong><\/h2>\n<p>Kurzfristig gab es eine Einigung zwischen VW und dem vzbw. Jedem eingeschriebenen Beteiligten, der sein Auto nicht nach Bekanntgabe des Betrugs gekauft hat, wird eine Entsch\u00e4digung angeboten <a href=\"https:\/\/www.wbs-law.de\/verkehrsrecht\/abgasskandal\/vergleich-in-der-musterfeststellungsklage-vw-und-verbraucherschuetzer-einigen-sich-das-muessen-sie-jetzt-wissen-47631\/?utm_source=wbs-law.de+Newsletter&amp;utm_campaign=388742614d-wbs_newsletter_weekly_09_2020&amp;utm_medium=email&amp;utm_term=0_727e2d2be2-388742614d-66448593\">Hier<\/a> findet man eine Tabelle mit einer ersten \u00dcbersicht der voraussichtlichen Entsch\u00e4digungsleistungen. Das Angebot erfolgt im M\u00e4rz schriftlich von VW und jeder kann sich dann ca. einen Monat lang entscheiden, ob er es annimmt. Erst wenn 70% der Beteiligten es annehmen kommt es zustande. Bei zuviel Ablehnung endet der Vergleich und die Klage, jeder kann dann aber noch einzeln klagen.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zum Vergleich bietet VW an, eine anwaltliche Erstberatung zu bezahlen. Dies aber wohl nur, wenn man im Anschluss den Vergleich annimmt oder nicht klagt &#8211; das finde ich etwas merkw\u00fcrdig. Ich werde das Angebot erst einmal abwarten und dann in Ruhe entscheiden. Etwas anderes kann man im Moment wohl auch nicht raten.<\/p>\n<p><iframe loading=\"lazy\" title=\"Diesel-Skandal: VW einigt sich in letzter Sekunde - Eure Rechte erkl\u00e4rt euch Rechtsanwalt Solmecke!\" width=\"500\" height=\"281\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/b1FngLu5giY?feature=oembed\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share\" referrerpolicy=\"strict-origin-when-cross-origin\" allowfullscreen><\/iframe><\/p>\n<h2><strong>Der Hintergrund<\/strong><\/h2>\n<p>seit einigen Monaten l\u00e4uft eine Musterfestsellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW. Ziel ist es, f\u00fcr die betroffenen Verbraucher eine Entsch\u00e4digungsm\u00f6glichkeit zu erstreiten. Man konnte sich letztes Jahr dem Prozess anschlie\u00dfen, wenn man die Voraussetzungen erf\u00fcllte. Das habe ich getan und dar\u00fcber hier berichtet.<\/p>\n<h2><strong>Was bisher geschah<\/strong><\/h2>\n<p>So ein Prozess dauert. Das wurde auch von Anfang an klar gesagt. Die Alternative war allerdings immer, selber zu klagen. Dies ist mit Kosten aber nat\u00fcrlich auch mit Risiken und starken Nerven verbunden. Allerdings muss man auch nach Abschluss der Musterfeststellungsklage selber klagen, um eine Entsch\u00e4digung zu erhalten. Das ist aber deutlich leichter, da es eine Vorlage gibt.<a href=\"https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/exhaust-3538412_1280.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-2280 alignright\" src=\"https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/exhaust-3538412_1280-300x200.jpg\" alt=\"Auspuff\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/exhaust-3538412_1280-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/exhaust-3538412_1280-1024x684.jpg 1024w, https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/exhaust-3538412_1280-768x513.jpg 768w, https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/exhaust-3538412_1280.jpg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<h2><strong>Der aktuelle Stand<\/strong><\/h2>\n<p>Im Prozess selber gibt es keinen nennenswerten Fortschritt. Im Gegenteil, die Vergleichsverhandlungen der vzbv sind am 14. Februar gescheitert. &#8220;\u00dcber den heutigen Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen sind wir irritiert&#8221;, so Klaus M\u00fcller, Vorstand des vzbv. Zumal VW in seinem letzten Angebot die \u00dcbernahme von Abwicklungskosten in H\u00f6he von 50 Millionen Euro in Aussicht gestellt hatte. Klaus M\u00fcller sagte au\u00dferdem deutlich: &#8220;Eine Abwicklung durch unsere Anw\u00e4lte war f\u00fcr den vzbv nicht zwingend, noch vor zwei Tagen haben wir einen Alternativvorschlag unterbreitet.&#8221;<\/p>\n<p>Nun fordert der vzbv VW auf, den angek\u00fcndigten Direktvergleich mit den Verbrauchern z\u00fcgig vorzulegen und nicht hinter den letzten Verhandlungsstand zur\u00fcckzufallen. Er widerspricht der Darstellung von VW, es habe einen bereits ausgehandelten Vergleich gegeben. Der vzbv wird seine Musterfeststellungsklage fortsetzen.<\/p>\n<p>Das gemeinsame Ziel der Vergleichsverhandlungen war eine L\u00f6sung im Sinne der Kunden.\u00a0 Auch die Richter\u00a0 haben darauf hingewiesen, indem sie solche Verhandlungen deutlich nahegelegt haben. <a href=\"https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/auto-2679743_1280.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-medium wp-image-2279 alignleft\" src=\"https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/auto-2679743_1280-300x129.jpg\" alt=\"Fahrverbot\" width=\"300\" height=\"129\" srcset=\"https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/auto-2679743_1280-300x129.jpg 300w, https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/auto-2679743_1280-1024x442.jpg 1024w, https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/auto-2679743_1280-768x331.jpg 768w, https:\/\/www.die-mitfahrzentrale.de\/wp-content\/uploads\/2018\/09\/auto-2679743_1280.jpg 1280w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<h2><strong>Der angebotene Vergleich<\/strong><\/h2>\n<p>VW hat den Kunden, die sich der Klage angeschlossen haben, \u00fcberraschend einen Vergleich angeboten. Hier hat aber der vzbv keine Kontrollm\u00f6glichkeit. Die Verbraucher m\u00fcssen darauf vertrauen, dass der Konzern, der sie bereits einmal betrogen hat, jetzt pl\u00f6tzlich korrekt handelt. Das Angebot nicht wird voraussichtlich Ende M\u00e4rz vorliegen. Wichtig ist dann, wann und in welchem Umfang der Verbraucher auf Rechte verzichten muss.<\/p>\n<p>Generalverzichtserkl\u00e4rungen sind grunds\u00e4tzlich problematisch. Au\u00dferdem sollte der Verzicht erst bei Auszahlung des Geldes wirksam werden. Auch d\u00fcrfen keine Folgekosten oder Probleme entstehen und eine ausreichende Bedenkzeit angeboten werden.<\/p>\n<h2><strong>Meine momentane Entscheidung<\/strong><\/h2>\n<p>Tja, was macht man nun als Betroffener? Ich habe mich erstmal in die Mailingsliste eingetragen. Ende M\u00e4rz soll ein Angebot von VW kommen. Wenn dies vorliegt werde ich weitersehen denn im Moment kann man nur spekulieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[su_highlight]UPDATE[\/su_highlight] Kurzfristig gab es eine Einigung zwischen VW und dem vzbw. Jedem eingeschriebenen Beteiligten, der sein Auto nicht nach Bekanntgabe des Betrugs gekauft hat, wird eine Entsch\u00e4digung angeboten Hier findet man eine Tabelle mit einer ersten \u00dcbersicht der voraussichtlichen Entsch\u00e4digungsleistungen. Das Angebot erfolgt im M\u00e4rz schriftlich von VW und jeder kann sich dann ca. einen Monat lang entscheiden, ob er es annimmt. Erst wenn 70% der Beteiligten es annehmen kommt es zustande. 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